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Kantonsschule Willisau

Anmeldungen

Aufnahmeverfahren kantonsintern

Im Kanton Luzern nehmen alle Lernenden ab der 5. Primarklasse automatisch am Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I + II teil. Die Klassenlehrpersonen orientieren im ersten Semester der 5. Primarklasse über das Verfahren. Die Gymnasien führen ebenfalls Orientierungsveranstaltungen durch.

Der Übertritt in das sechsjährige Langzeitgymnasium erfolgt nach der 6. Primarklasse.

Der Übertritt ins vierjährige Kurzzeitgymnasium erfolgt je nach Eignung und persönlicher Laufbahnwahl nach der 2. oder der 3. Klasse Sekundarstufe I Niveau A. Detaillierte Informationen entnehmen Sie hier und aus unserer Infobroschüre.

Aufnahmeverfahren ausserkantonal

Voraussetzung für die Aufnahme ist in jedem Fall das Erfüllen der Übertrittsbedingungen ins Gymnasium Ihres Wohnkantons. Wenden Sie sich an das kantonale Amt für Mittelschulen Ihres Wohnkantons und klären Sie die Möglichkeiten für den ausserkantonalen Besuch eines Gymnasiums ab.

Ausserkantonale und internationale Schülerinnen und Schüler, die an eine Luzerner Kantonsschule übertreten möchten, melden sich für die Beantragung des Übertritts unter aufnahmen.dgym@lu.ch.